Informationen zu unseren Leistungen

Unsere Leistungen werden in der Regel einmalig ausgerichtet. Menschen im Kanton Bern, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, reichen das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular inklusive Beilagen am besten per E-Mail ein.

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Finanzielle Unterstützung

Im Moment bekommen wir sehr viele Gesuche. Die Prüfung von einem Gesuch dauert ungefähr 8 Wochen. 

Bitte schicken Sie alle Unterlagen mit.

 

Bekommen Sie Sozialhilfe?  Sprechen Sie mit dem Sozialdienst. Der Sozialdienst muss das Gesuch für Sie schicken.

Bekommen Sie eine IV-Rente?  Melden Sie sich bei der Pro Infirmis.

Bekommen Sie eine AHV-Rente?  Melden Sie sich bei der Pro Senectute.

 

Nötige Unterlagen

  • Formular Unterstützungsgesuch mit Angabe des Grundes der Notlage
  • Einkommensbelege (letzte drei Lohnabrechnungen von allen Haushaltmitgliedern, Prämienverbilligung, Alimentenvereinbarung, Rentenverfügung, Ergänzungsleistung)
  • Unterlagen zu regelmässigen Auslagen (Miete, Krankenkasse, Kinderbetreuung, Alimente)
  • Kopie letzte komplette Steuerveranlagung oder (für Quellenbesteuerte) aktuelle Kontoauszüge (inkl. Sparkonti)
  • Unterlagen zur gewünschten Leistung mit Rechnung und Einzahlungsschein
  • Weitere Dokumente, die für Ihr Gesuch wichtig sind

Ausgefülltes Gesuchsformular mit erforderlichen Unterlagen im pdf-Format per Mail an bern(at)winterhilfe.ch schicken.

Zum Schutz Ihrer Daten empfehlen wir Ihnen, das Gesuch und die Unterlagen via www.swisstransfer.ch einzureichen.

Merkblatt und Unterstützungsformular

Sozialhilfe-Beziehende reichen das Gesuch über den zuständigen Sozialdienst, Rentenbeziehende über die Beratungsstellen Pro Infirmis (IV-Rentner/innen) und Pro Senectute (AHV-Rentner/innen) ein. 
Eine Stellungnahme dieser Stellen ist zwingend erforderlich.

Winterhilfe Schweiz
Volksläufe

Bitte melden Sie sich nicht vorgängig für den Lauf an. Bei Bewilligung Ihres Gesuches senden wir Ihnen einen Anmeldelink.

Bereits bezahlte Anmeldegebühren können von der Winterhilfe nicht zurückerstattet werden.

Bitte Antrag frühestens 4 Monate vor dem Lauf einreichen. Die Anmeldung muss spätestens vier Wochen vor dem Anlass bei der Winterhilfe eintreffen.

Anmeldungen, welche vor oder nach diesem Datum eintreffen, werden nicht bearbeitet.

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Kleiderhilfe

Bitte reichen Sie Ihr Kleidergesuch zusammen mit dem allgemeinen Gesuchsformular ein.

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Laptops

Die Winterhilfe Bern gibt gebrauchte, wiederaufbereitete Laptops ab. Diese sind mit den notwendigen Programmen ausgestattet.

Information und Gesuch

Winterhilfe Schweiz
Ferienangebote für Kinder und Jugendliche

SAH-Ferienlager für Kinder von 8 – 16 Jahren:

 

Entdeckerpass

Die Entdeckerpässe sind alle vergeben. Aktuell können keine neuen Anträge mehr entgegengenommen werden.

Winterhilfe Kanton Bern
Neuengasse 5
3011 Bern

bern(at)winterhilfe.ch
Telefon: 031 311 20 21

 

Kein Empfangsschalter

Sie können uns zu folgenden Zeiten anrufen:

Montag 13:30-15:30 / Dienstag – Donnerstag 09:00-11:30

Freitags ist unser Telefon nicht besetzt.

 

Informationen für Fachstellen

Ihre Klienten befinden sich in einer finanziellen Notlage und wissen nicht mehr weiter? Die Winterhilfe Kanton Bern überbrückt dringende finanzielle Notlagen mit Unterstützungsleistungen wirksam und entlastet somit gezielt knappe Haushaltsbudgets. Unsere Leistungen werden in der Regel einmalig ausgerichtet. Damit wir Ihr Gesuch möglichst unbürokratisch und schnell bearbeiten können, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Bitte reichen Sie nur vollständig ausgefüllte Gesuchsformulare inklusive Beilagen ein. Die Winterhilfe kann keine Leistungen übernehmen, die in den gesetzlichen Aufgabenbereich von Gemeinden / Kantone oder des Bundes gehören.